Welche Steuern zahlt man auf Dividenden? Ein umfassender Leitfaden
Dividenden sind eine beliebte Form des passiven Einkommens für viele Anleger. Doch wie bei allen Einkünften fallen auch hier Steuern an. In diesem ausführlichen Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte zur Besteuerung von Dividenden in Deutschland. Wir beleuchten die verschiedenen Steuerarten, Freibeträge und Möglichkeiten zur Steueroptimierung.
Was sind Dividenden?
Bevor wir uns den steuerlichen Aspekten widmen, klären wir zunächst den Begriff der Dividende. Eine Dividende ist eine Gewinnausschüttung eines Unternehmens an seine Aktionäre. Sie stellt einen Teil des erwirtschafteten Gewinns dar, den das Unternehmen an die Anteilseigner weitergibt. Die Höhe der Dividende wird in der Regel auf der jährlichen Hauptversammlung des Unternehmens beschlossen.
Dividenden können in verschiedenen Formen ausgezahlt werden:
- Bardividenden: Die häufigste Form, bei der Aktionäre einen Geldbetrag pro Aktie erhalten.
- Sachdividenden: Hierbei werden statt Geld Produkte oder Dienstleistungen des Unternehmens ausgegeben.
- Aktiendividenden: Anstelle von Bargeld erhalten Aktionäre zusätzliche Aktien des Unternehmens.
Grundlagen der Dividendenbesteuerung in Deutschland
In Deutschland unterliegen Dividenden der Kapitalertragsteuer. Diese ist eine Form der Einkommensteuer, die direkt an der Quelle erhoben wird. Das bedeutet, dass die Steuer bereits abgezogen wird, bevor die Dividende auf Ihrem Konto gutgeschrieben wird.
Höhe der Kapitalertragsteuer auf Dividenden
Der Steuersatz für Dividenden beträgt in Deutschland pauschal 25%. Zusätzlich wird der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% der Kapitalertragsteuer erhoben. In einigen Fällen kann auch noch Kirchensteuer anfallen, wenn Sie Mitglied einer Religionsgemeinschaft sind.
Die effektive Gesamtbelastung setzt sich also wie folgt zusammen:
- Kapitalertragsteuer: 25%
- Solidaritätszuschlag: 1,375% (5,5% von 25%)
- Ggf. Kirchensteuer: Je nach Bundesland 8% oder 9% der Kapitalertragsteuer
Ohne Kirchensteuer ergibt sich somit eine Gesamtbelastung von 26,375% auf Ihre Dividendenerträge.
Abgeltungsteuer und Dividenden
Die Kapitalertragsteuer auf Dividenden ist Teil der sogenannten Abgeltungsteuer. Diese wurde 2009 eingeführt und soll die Besteuerung von Kapitaleinkünften vereinfachen. Mit dem Einbehalt der Kapitalertragsteuer gilt die Steuerpflicht für diese Einkünfte als abgegolten – daher der Name Abgeltungsteuer.
Das bedeutet in der Praxis, dass Sie Ihre Dividendenerträge in der Regel nicht mehr in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben müssen. Die Besteuerung erfolgt anonym und einheitlich, unabhängig von Ihrem persönlichen Steuersatz.
Der Sparerpauschbetrag: Steuerfrei Dividenden beziehen
Um Kleinanleger zu entlasten, gibt es in Deutschland den sogenannten Sparerpauschbetrag. Dieser erlaubt es Ihnen, jährlich einen bestimmten Betrag an Kapitaleinkünften steuerfrei zu vereinnahmen.
Höhe des Sparerpauschbetrags
Seit dem 1. Januar 2023 beträgt der Sparerpauschbetrag:
- 1.000 Euro pro Jahr für Einzelpersonen
- 2.000 Euro pro Jahr für gemeinsam veranlagte Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften
Dieser Freibetrag gilt für alle Ihre Kapitaleinkünfte, also nicht nur für Dividenden, sondern auch für Zinsen, Kursgewinne und andere Erträge aus Kapitalvermögen.
Nutzung des Sparerpauschbetrags
Um den Sparerpauschbetrag optimal zu nutzen, sollten Sie bei Ihrer Bank oder Ihrem Broker einen Freistellungsauftrag einrichten. Dadurch wird die Kapitalertragsteuer erst erhoben, wenn Ihre Erträge den Freibetrag übersteigen.
Sie können den Sparerpauschbetrag auch auf mehrere Banken aufteilen. Achten Sie jedoch darauf, in der Summe nicht mehr als den Ihnen zustehenden Betrag freizustellen.
Besteuerung ausländischer Dividenden
Wenn Sie in ausländische Aktien investieren, wird die Besteuerung etwas komplexer. Viele Länder erheben eine eigene Quellensteuer auf Dividenden, bevor diese an ausländische Anleger ausgezahlt werden.
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden, hat Deutschland mit vielen Ländern sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen. Diese regeln, wie viel Quellensteuer maximal erhoben werden darf und wie diese mit der deutschen Steuer verrechnet wird.
In den meisten Fällen sehen die DBA vor, dass die ausländische Quellensteuer auf die deutsche Kapitalertragsteuer angerechnet wird. Der Steuersatz in Deutschland bleibt dabei bei 25% (plus Solidaritätszuschlag), aber Sie können die im Ausland gezahlte Steuer geltend machen.
Beispiel: US-Dividenden
Ein häufiges Beispiel sind Dividenden aus den USA. Hier sieht das DBA einen Quellensteuersatz von 15% vor. Wenn Sie also eine Dividende von 100 Euro erhalten, werden zunächst 15 Euro Quellensteuer in den USA einbehalten. In Deutschland wird dann die Differenz zur vollen Kapitalertragsteuer fällig, also weitere 11,375 Euro (25% + Soli von 26,375% abzüglich der bereits gezahlten 15%).
Veräußerungsgewinne und Dividenden
Neben den eigentlichen Dividendenzahlungen können auch Kursgewinne beim Verkauf von Aktien steuerpflichtig sein. Diese unterliegen ebenfalls der Abgeltungsteuer mit 25% plus Solidaritätszuschlag.
Unterschied zwischen Dividenden und Kursgewinnen
Während Dividenden regelmäßige Ausschüttungen darstellen, entstehen Kursgewinne erst beim Verkauf der Aktien. Der steuerliche Unterschied liegt vor allem in der Realisierung:
- Dividenden werden in dem Jahr versteuert, in dem sie ausgezahlt werden.
- Kursgewinne werden erst bei Verkauf der Aktien steuerpflichtig.
Es ist wichtig zu beachten, dass Kursgewinne nur dann der Abgeltungsteuer unterliegen, wenn die Aktien nach dem 31.12.2008 erworben wurden. Für Aktien, die vor diesem Stichtag gekauft wurden, gilt eine Steuerfreiheit nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist.
Steueroptimierung bei Dividendenerträgen
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Steuerlast auf Ihre Dividendenerträge zu optimieren. Hier einige Strategien, die Sie in Betracht ziehen sollten:
Ausnutzung des Sparerpauschbetrags
Wie bereits erwähnt, sollten Sie den Sparerpauschbetrag voll ausschöpfen. Verteilen Sie Ihre Anlagen gegebenenfalls auf verschiedene Depots, um den Freibetrag optimal zu nutzen.
Günstigerprüfung beantragen
Wenn Ihr persönlicher Einkommensteuersatz unter 25% liegt, können Sie in Ihrer Steuererklärung eine sogenannte Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt prüft dann, ob die Besteuerung mit Ihrem individuellen Steuersatz günstiger ist als die pauschale Abgeltungsteuer.
Verlusttöpfe nutzen
Verluste aus Aktienverkäufen können mit Gewinnen und Dividendenerträgen verrechnet werden. Es gibt einen separaten Verlustverrechnungstopf für Aktien und einen für sonstige Kapitaleinkünfte. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um Ihre Steuerlast zu reduzieren.
Thesaurierende Fonds
Bei thesaurierenden Fonds werden die Erträge nicht ausgeschüttet, sondern direkt wieder angelegt. Dies kann einen Steuerstundungseffekt haben, da die Besteuerung erst bei Verkauf der Fondsanteile erfolgt.
Besonderheiten bei der Dividendenbesteuerung
Es gibt einige spezielle Fälle und Regelungen, die bei der Besteuerung von Dividenden zu beachten sind:
Teilfreistellung bei Aktienfonds
Bei Investmentfonds, die überwiegend in Aktien investieren, gilt eine Teilfreistellung der Erträge. 30% der Ausschüttungen und Veräußerungsgewinne bleiben steuerfrei. Bei Mischfonds beträgt die Teilfreistellung 15%.
Steuerliche Behandlung von REITs
Real Estate Investment Trusts (REITs) haben eine Sonderstellung. Ausschüttungen von REITs gelten steuerlich nicht als Dividenden, sondern als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Sie unterliegen dem persönlichen Einkommensteuersatz und nicht der Abgeltungsteuer.
Dividenden aus Beteiligungen im Betriebsvermögen
Werden Aktien im Betriebsvermögen gehalten, gelten andere Regeln. Hier kommt das Teileinkünfteverfahren zur Anwendung, bei dem 40% der Dividenden steuerfrei bleiben. Der Rest unterliegt dem persönlichen Einkommensteuersatz.
Dokumentation und Steuererklärung
Obwohl die Abgeltungsteuer in der Regel direkt einbehalten wird, kann es in bestimmten Fällen notwendig sein, Ihre Dividendenerträge in der Steuererklärung anzugeben:
Wann müssen Dividenden in der Steuererklärung angegeben werden?
- Wenn Sie die Günstigerprüfung beantragen möchten
- Bei ausländischen Dividenden, bei denen die Quellensteuer angerechnet werden soll
- Wenn keine oder zu wenig Kapitalertragsteuer einbehalten wurde
- Bei Dividenden aus Beteiligungen im Betriebsvermögen
In diesen Fällen müssen Sie die Anlage KAP Ihrer Einkommensteuererklärung ausfüllen.
Aufbewahrung von Unterlagen
Es ist ratsam, alle relevanten Unterlagen zu Ihren Dividendenerträgen aufzubewahren. Dazu gehören:
- Jahressteuerbescheinigungen Ihrer Bank oder Ihres Brokers
- Dividendenabrechnungen
- Belege über ausländische Quellensteuern
Bewahren Sie diese Dokumente mindestens vier Jahre lang auf, da das Finanzamt in diesem Zeitraum eine Prüfung vornehmen kann.
Zukünftige Entwicklungen in der Dividendenbesteuerung
Die Besteuerung von Kapitaleinkünften ist immer wieder Gegenstand politischer Diskussionen. Mögliche zukünftige Änderungen könnten sein:
- Eine Erhöhung des Sparerpauschbetrags
- Die Abschaffung der Abgeltungsteuer und Rückkehr zur Besteuerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz
- Änderungen in der steuerlichen Behandlung von Aktienfonds
Es ist wichtig, diese Entwicklungen im Auge zu behalten und Ihre Anlagestrategie gegebenenfalls anzupassen.
Fazit
Die Besteuerung von Dividenden in Deutschland ist ein komplexes Thema mit vielen Facetten. Die Abgeltungsteuer hat zwar zu einer Vereinfachung geführt, dennoch gibt es zahlreiche Besonderheiten und Optimierungsmöglichkeiten zu beachten.
Als Anleger sollten Sie sich mit den Grundlagen der Dividendenbesteuerung vertraut machen und regelmäßig prüfen, ob Sie alle Möglichkeiten zur Steueroptimierung ausschöpfen. Der Sparerpauschbetrag, die Günstigerprüfung und die korrekte Handhabung ausländischer Dividenden können Ihnen helfen, Ihre Steuerlast zu minimieren.
Behalten Sie auch zukünftige Entwicklungen im Blick und scheuen Sie sich nicht, bei komplexen Fragen einen Steuerberater zu konsultieren. Mit dem richtigen Wissen und einer durchdachten Strategie können Sie Ihre Dividendenerträge steuereffizient gestalten und Ihr Vermögen langfristig aufbauen.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
1. Muss ich Dividenden unter 1.000 Euro versteuern?
Nein, sofern Ihre gesamten Kapitaleinkünfte (einschließlich Zinsen und Kursgewinnen) den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro (2.000 Euro bei Zusammenveranlagung) nicht übersteigen, bleiben diese steuerfrei. Stellen Sie sicher, dass Sie einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank eingerichtet haben.
2. Wie werden Dividenden aus ausländischen Aktien in Deutschland besteuert?
Ausländische Dividenden unterliegen grundsätzlich der deutschen Abgeltungsteuer. Zusätzlich kann im Ausland eine Quellensteuer anfallen. In vielen Fällen kann diese auf die deutsche Steuer angerechnet werden, sofern ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Die genaue Behandlung hängt vom jeweiligen Land ab.
3. Kann ich Verluste aus Aktienverkäufen mit Dividendenerträgen verrechnen?
Ja, Verluste aus Aktienverkäufen können mit Dividendenerträgen und Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden. Es gibt einen separaten Verlustverrechnungstopf für Aktien. Beachten Sie, dass Verluste aus anderen Kapitalanlagen (z.B. Anleihen) nicht mit Aktienerträgen verrechnet werden können.
4. Wie funktioniert die Günstigerprüfung bei Dividenden?
Bei der Günstigerprüfung vergleicht das Finanzamt, ob die Besteuerung Ihrer Kapitaleinkünfte mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz günstiger ist als die pauschale Abgeltungsteuer von 25%. Wenn Ihr persönlicher Steuersatz niedriger ist, wird dieser angewandt. Sie müssen die Günstigerprüfung in Ihrer Steuererklärung beantragen.
5. Werden Dividenden aus ETFs anders besteuert als Dividenden aus Einzelaktien?
Die grundsätzliche Besteuerung ist gleich, es gibt jedoch einige Besonderheiten. Bei Aktienfonds (einschließlich vieler ETFs) gilt eine Teilfreistellung von 30% auf die Erträge. Das bedeutet, dass nur 70% der Dividenden und Kursgewinne der Besteuerung unterliegen. Bei thesaurierenden ETFs wird zudem eine Vorabpauschale berechnet, um die Steuerstundung zu begrenzen.