Wie wird die Pendlerpauschale bei der Steuererklärung berücksichtigt?
Die Pendlerpauschale ist ein wichtiger Aspekt der Steuererklärung für viele Arbeitnehmer in Deutschland. Sie ermöglicht es Berufspendlern, einen Teil ihrer Fahrtkosten zur Arbeit steuerlich geltend zu machen. In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte über die Pendlerpauschale, wie sie berechnet wird und wie Sie sie optimal in Ihrer Steuererklärung berücksichtigen können.
Was ist die Pendlerpauschale?
Die Pendlerpauschale, auch Entfernungspauschale genannt, ist eine steuerliche Vergünstigung für Arbeitnehmer, die regelmäßig zwischen ihrem Wohnort und ihrer Arbeitsstätte pendeln. Sie dient dazu, die Kosten für den Arbeitsweg pauschal abzugelten und so die finanzielle Belastung durch das Pendeln zu reduzieren.
Gesetzliche Grundlage der Pendlerpauschale
Die rechtliche Basis für die Pendlerpauschale findet sich im Einkommensteuergesetz (EStG), genauer gesagt in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 und § 9 Abs. 2 EStG. Diese Paragraphen regeln die Absetzbarkeit von Fahrtkosten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte als Werbungskosten.
Berechnung der Pendlerpauschale
Die Berechnung der Pendlerpauschale erfolgt nach einem festgelegten Schema. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, die wir im Folgenden genauer betrachten.
Höhe der Pendlerpauschale
Seit dem 1. Januar 2021 gelten folgende Sätze für die Pendlerpauschale:
- 30 Cent pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer
- 35 Cent pro Kilometer ab dem 21. Kilometer
Diese Erhöhung der Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer wurde im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 beschlossen und soll bis 2026 gelten. Ab 2024 ist sogar eine weitere Erhöhung auf 38 Cent ab dem 21. Kilometer geplant.
Berechnung der Entfernung
Für die Berechnung der Pendlerpauschale ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte maßgeblich. Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie tatsächlich einen längeren Weg fahren oder welches Verkehrsmittel Sie benutzen. Die Entfernung wird einmal ermittelt und dann für die gesamte Steuererklärung verwendet.
Arbeitstage pro Jahr
Bei der Berechnung der Pendlerpauschale werden grundsätzlich 220 Arbeitstage pro Jahr angesetzt. Diese Zahl berücksichtigt bereits Urlaubs- und Feiertage. Wenn Sie nachweislich mehr oder weniger Tage zur Arbeit gefahren sind, können Sie dies in Ihrer Steuererklärung entsprechend angeben.
Besonderheiten bei der Pendlerpauschale
Es gibt einige Sonderregelungen und Besonderheiten bei der Pendlerpauschale, die es zu beachten gilt.
Homeoffice und Pendlerpauschale
Für Tage, an denen Sie im Homeoffice arbeiten, können Sie keine Pendlerpauschale geltend machen. Stattdessen gibt es seit 2020 die Homeoffice-Pauschale, die mit 5 Euro pro Tag (maximal 600 Euro pro Jahr) angesetzt werden kann.
Mehrere Arbeitsstätten
Wenn Sie mehrere Arbeitsstätten haben, können Sie die Pendlerpauschale nur für die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte geltend machen. Für Fahrten zu weiteren Arbeitsstätten gelten die Regelungen für Dienstreisen.
Fahrgemeinschaften
Bei Fahrgemeinschaften kann jeder Mitfahrer die Pendlerpauschale in voller Höhe geltend machen. Der Fahrer kann zusätzlich noch eventuell anfallende tatsächliche Kosten (z.B. für Benzin) absetzen.
Die Pendlerpauschale in der Steuererklärung
Um die Pendlerpauschale in Ihrer Steuererklärung geltend zu machen, müssen Sie einige wichtige Schritte beachten.
Notwendige Angaben in der Steuererklärung
Folgende Informationen müssen Sie in Ihrer Steuererklärung angeben:
- Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (einfache Strecke)
- Anzahl der Arbeitstage
- Benutztes Verkehrsmittel (Auto, öffentliche Verkehrsmittel, Fahrrad etc.)
Einordnung der Pendlerpauschale
Die Pendlerpauschale wird in der Anlage N (für Arbeitnehmer) der Steuererklärung eingetragen. Sie fällt unter die Werbungskosten und mindert somit das zu versteuernde Einkommen.
Nachweise und Belege
Grundsätzlich müssen Sie für die Pendlerpauschale keine Belege einreichen. Es ist jedoch ratsam, relevante Unterlagen (z.B. Fahrpläne, Routenplaner-Ausdrucke) aufzubewahren, falls das Finanzamt Nachfragen hat.
Optimierung der Pendlerpauschale
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Pendlerpauschale zu optimieren und so Ihre Steuerlast zu reduzieren.
Werbungskostenpauschale beachten
Die Pendlerpauschale wird nur dann steuerlich wirksam, wenn sie zusammen mit anderen Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro (Stand 2023) übersteigt. Es lohnt sich daher, alle möglichen Werbungskosten zu sammeln und geltend zu machen.
Alternative Routen prüfen
Obwohl grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung maßgeblich ist, können Sie in bestimmten Fällen auch eine längere Strecke geltend machen, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist. Dies muss jedoch gut begründet und nachgewiesen werden.
Kombinationen mit anderen Pauschalen
Die Pendlerpauschale kann mit anderen steuerlichen Vergünstigungen kombiniert werden, wie z.B. der Homeoffice-Pauschale oder Reisekosten für Dienstreisen. Eine geschickte Kombination kann zu erheblichen Steuereinsparungen führen.
Aktuelle Entwicklungen und Ausblick
Die Pendlerpauschale ist regelmäßig Gegenstand politischer Diskussionen und Anpassungen. Hier ein Überblick über aktuelle Entwicklungen und mögliche zukünftige Änderungen:
Erhöhung der Pendlerpauschale
Wie bereits erwähnt, ist für 2024 eine weitere Erhöhung der Pendlerpauschale auf 38 Cent ab dem 21. Kilometer geplant. Dies soll Pendler weiter entlasten und die steigenden Mobilitätskosten abfedern.
Diskussionen um Umweltaspekte
In der öffentlichen Debatte wird die Pendlerpauschale auch kritisch gesehen, da sie möglicherweise Anreize für längere Arbeitswege und somit mehr CO2-Emissionen schafft. Es gibt Vorschläge, die Pauschale stärker an ökologische Kriterien zu koppeln oder ganz abzuschaffen.
Digitalisierung der Steuererklärung
Mit der zunehmenden Digitalisierung der Steuererklärung wird auch die Erfassung der Pendlerpauschale einfacher. Viele Steuerprogramme und Online-Portale berechnen die Pauschale automatisch anhand der eingegebenen Daten.
Fazit
Die Pendlerpauschale ist ein wichtiges Instrument zur steuerlichen Entlastung von Berufspendlern. Durch die korrekte Berücksichtigung in der Steuererklärung können Arbeitnehmer ihre Steuerlast erheblich reduzieren. Es lohnt sich, sich mit den Details der Berechnung und den Möglichkeiten zur Optimierung auseinanderzusetzen.
Angesichts der aktuellen Diskussionen um Klimaschutz und nachhaltige Mobilität ist es wahrscheinlich, dass die Pendlerpauschale in den kommenden Jahren weitere Anpassungen erfahren wird. Steuerzahler sollten daher die Entwicklungen in diesem Bereich aufmerksam verfolgen und ihre Steuerstrategie gegebenenfalls anpassen.
Letztendlich bleibt die Pendlerpauschale ein wichtiger Faktor in der Steuererklärung vieler Arbeitnehmer. Mit dem richtigen Wissen und einer sorgfältigen Planung kann sie einen bedeutenden Beitrag zur Steueroptimierung leisten.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
1. Kann ich die Pendlerpauschale auch geltend machen, wenn ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahre?
Ja, die Pendlerpauschale können Sie unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel geltend machen. Es spielt keine Rolle, ob Sie mit dem Auto, dem Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren. Die Pauschale wird immer anhand der kürzesten Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte berechnet.
2. Wie wirkt sich die Pendlerpauschale auf meine Steuerlast aus?
Die Pendlerpauschale reduziert Ihr zu versteuerndes Einkommen. Der genaue Effekt hängt von Ihrem individuellen Steuersatz ab. Je höher Ihr Steuersatz, desto größer ist die potenzielle Steuerersparnis durch die Pendlerpauschale. Sie müssen jedoch beachten, dass die Pendlerpauschale nur dann steuerlich wirksam wird, wenn sie zusammen mit anderen Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigt.
3. Kann ich die Pendlerpauschale auch geltend machen, wenn mein Arbeitgeber einen Zuschuss zu den Fahrtkosten zahlt?
Grundsätzlich ja, allerdings müssen Sie den Zuschuss Ihres Arbeitgebers als Einnahme versteuern. Die Pendlerpauschale können Sie trotzdem in voller Höhe geltend machen. In der Gesamtbetrachtung kann sich dies dennoch positiv auf Ihre Steuerlast auswirken.
4. Was passiert, wenn ich im Laufe des Jahres umziehe oder den Arbeitsplatz wechsle?
Bei einem Umzug oder Arbeitsplatzwechsel müssen Sie die Pendlerpauschale anteilig berechnen. Für den Zeitraum vor der Änderung verwenden Sie die alte Entfernung, für den Zeitraum danach die neue. Wichtig ist, dass Sie in Ihrer Steuererklärung beide Zeiträume und Entfernungen genau angeben.
5. Kann ich zusätzlich zur Pendlerpauschale auch andere fahrtbezogene Kosten geltend machen?
Die Pendlerpauschale deckt grundsätzlich alle gewöhnlichen Kosten für den Arbeitsweg ab. Außergewöhnliche Kosten, wie z.B. Unfallkosten auf dem Arbeitsweg, können Sie jedoch zusätzlich geltend machen. Auch Kosten für Dienstreisen oder Fahrten zu anderen Tätigkeitsstätten können separat abgesetzt werden. Es ist wichtig, diese Kosten genau zu dokumentieren und vom normalen Arbeitsweg zu unterscheiden.